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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 11.12.2015 Seite 22

    Recht und Politik

    Weg für Schadenersatz offen

    Untersagung der Belieferung von KT durch Edeka war rechtswidrig

    Düsseldorf. Mit seinem Urteil zur Untersagung der Warenbelieferung von Kaiser‘s Tengelmann (KT) durch Edeka macht das OLG Düsseldorf den Weg frei für etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bundeskartellamt.

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