Weg für Schadenersatz offen
Untersagung der Belieferung von KT durch Edeka war rechtswidrig
Düsseldorf. Mit seinem Urteil zur Untersagung der Warenbelieferung von Kaiser‘s Tengelmann (KT) durch Edeka macht das OLG Düsseldorf den Weg frei für etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bundeskartellamt.
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