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    Lebensmittel Zeitung Nr. 02 vom 09.01.1998 Seite 026

    Recht

    Kein Rücktritt vom Lohnvergleich

    Wie./vwd. Kassel, 8. Januar. Arbeitnehmer, die aufgrund streitiger Tatsachen mit ihrem Chef einen Vergleich über ausstehende Löhne abschließen, können davon nicht später unter Hinweis auf ihre tarifvertraglichen Rechte zurücktreten. Denn ein solcher "Tats

    [872 Zeichen] € 5,75