Dienst-Handy ist bedingt steuerfrei
Entscheidend ist, ob privat oder für die Firma zum Telefon gegriffen wird
wst. München, 8. Juni. Der Bundesminister der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben - Aktenzeichen: IV B 6 - S 2336 - 9/93 - an die oberste Finanzbehörden der Länder erstmals die lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon geregelt.
[4411 Zeichen]
€ 5,75