Kontrollberichte
Bayerns Richter billigen „Topf Secret“
München. Verbraucher haben das Recht, zu erfahren, wie Lebensmittelbetriebe bei amtlichen Hygienekontrollen abgeschnitten haben, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Anfragen über das Foodwatch-Portal Topf Secret sind laut dem VGH rechtmäßig; Be
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