Karlsruhe bejaht Deckungsschutz
Versicherung muss Raucher-Prozess gegen Reemtsma absichern
Karlsruhe, 27. März. Der Bundesgerichtshof hat jetzt den Deckungsschutz eines Rauchers gegen seine Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage gegen einen Zigarettenhersteller bejaht. Die Versicherung wollte keine Kosten für den Prozess gegen den
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