7,94 Euro müssen sein
Verbindliche Lohnuntergrenze gilt in ganz Niedersachsen
HANNOVER. Unter 7,94 Euro pro Stunde läuft nichts mehr. Alle Vollbeschäftigten im Gastgewerbe in Niedersachsen verdienen demnach mindestens 1342 Euro brutto im Monat als ungelernte Kraft. Jeder Betrieb, der in den Wirkungsbereich des Tarifvertrags fä
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€ 5,75