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    HORIZONT Nr. 22 vom 03.06.1999 Seite 024

    Unternehmen Recht

    Meinungsfreiheit auch bei Werbeslogans

    Kritisierende Abwandlung eines Slogans kann zulässig sein / Namensrechte bei Internet-Domains ab Registrierungsantrag geltend machen / Von Dr. Ingo Jung

    FRANKFURT Die kritische Abwandlung eines Werbeslogans kann zulässig sein, wenn damit vor allem das Ziel der Verbreitung einer meinungsbildenden Äußerung verfolgt wird. So entschied das Hamburger OLG im Falle des Slogans "Bild Dir keine Meinung", der mit d

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