Werbeschild ist kein UWG-Verstoß
Anhänger darf damit am Straßenrand stehen - Marktbezug fehlt
Karlsruhe, 24. Mai. Ein Verstoß gegen öffentliches Straßenverkehrsrecht ist kein gleichzeitiger Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Dies entschied der I. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH).
Der in diesem Verfahren Beklagte ha
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