Ein Lolly-Stiel ist keine Verpackung
OLG Köln nimmt Lutscher-Streit zum Anlass für die notwendige Definition von Ware und Verpackung
Bonn, 23. Mai. Der Stiel eines Dauerlutschers ist wesentlicher Bestandteil des Lutschers. Ohne Stiel würde es sich um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Als notwendiger Teil des Produktes selbst kann der Stiel nicht als Verpackung im Sinne der Verpackungsve
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