Kein Anspruch auf Sonderzahlungen
Wie./vwd. Kassel, 18. Januar. Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, hat keinen Anspruch auf freiwillig gewährte Sonderzahlungen, auch wenn die zwischenzeitlich neu in den Betrieb eingetretenen Arbeitnehmer eine anteilmäßige Zuwendung erhalten. Dies hat d
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