Squeeze-out abgesegnet
Verfassungsgericht erklärt Verfahren für grundgesetzkonform
Karlsruhe, 28. Juni. Das so genannte Squeeze-out des deutschen Aktienrechts ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Verfahren, das es Mehrheitsaktionären ab einem Aktienanteil von 95 Prozent erlaubt, die restlichen Kleinaktionäre per Barabfindung aus dem
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