Aus für Kölner Bettensteuer?
KÖLN. Die Kölner Bettensteuersatzung für nichtig hält das Oberverwaltungsgericht Münster. Demnach sei auch eine nachträgliche Korrektur nicht mehr zuzulassen, heißt es in einem Beschluss vom 6. November. Damit wäre die Kulturförderabgabe, die seit 1. Okt
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