Steuertipp der Woche
Eine Kur ist Privatvergnügen
Von Oliver Henning
Der Staat macht es den Arbeitgebern nicht leicht, ihre Arbeitnehmer gesundheitlich zu fördern. So hat kürzlich wieder der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass selbst in solchen Fällen, in denen der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vertraglich dazu verpf
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