Kalbfleisch neu definiert
Schlachtalter maßgeblich - Ausnahmen für bestimmte Länder
Frankfurt, 22. März. Kalbfleisch, das in der Europäischen Union unter dieser Bezeichnung vermarktet wird, darf künftig nur noch von Tieren stammen, die bei der Schlachtung nicht älter als acht Monate waren. Ausnahmen sollen für den Inlandsabsatz in Dänem
[3246 Zeichen]
€ 5,75