Geldsegen mit neuer Software
Bremen, 23. August. Europäische Lebensmittelhersteller, die in Drittländer exportieren, erhalten für bestimmte Stoffe, etwa Zucker oder Getreide, eine Ausfuhrerstattung aus Brüssel. Der vom Hauptzollamt in Hamburg verlangte Urkundsbeweis für den Nachweis
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