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    Lebensmittel Zeitung Nr. 25 vom 21.06.1996 Seite 030

    Recht

    Nur zwei Rebsorten auf das Etikett

    Auf die Angabe des Alkoholgehaltes und des Nennvolumens verzichten

    lix./AgE. Brüssel, 20. Juni. Bei der Bezeichnung von Wein und Traubenmost sollte künftig höchstens die Angabe von zwei Rebsorten zulässig sein, statt, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, drei. Dafür hat sich der Landwirtschaftsausschuß des

    [2120 Zeichen] € 5,75