Exklusivverträge werden untersagt
Karlsruhe bestätigt jetzt Kartellamtsverfügung gegen TUI und NUR
Wie./vwd. Karlsruhe, 9. Oktober. Der Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe, hat am Dienstag dieser Woche die Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts, Berlin, gegen die Touristik Union International GmbH & Co KG (TUI), Hannover, und die NUR Touristic Gm
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