Recht kurz
Wettbewerbswidrig Bei der Werbung mit Billigtickets muss die Fluggesellschaft den Gesamtpreis angeben. Ein Werben mit "Tickets ab EUR 99,00" ist wettbewerbswidrig, wenn in diesem Preis nicht alle zwingend entstehenden Kosten (z.B. für die Buchung) enthal
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€ 5,75