Hersteller-Werbung gerichtlich verboten
Wie. Karlsruhe, 14. Januar. Werbeangaben wie "Hersteller-Modehaus" oder "Modemarkt direkt vom Hersteller" sind unzulässig, wenn der Einzelhändler zwar Bekleidungsstücke im eigenen Namen und auf Rechnung der Hersteller verkauft, diese aber selbst nicht her
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