Strenge Anforderung an Schulung
Kenntnisse müssen dem gesamten Betriebsrat zugute kommen
Wie./vwd Kassel, 14. Dezember. Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nur dann für die gewerkschaftliche Schulung von Betriebsratsmitgliedern aufkommen, wenn diese die dort vermittelten Kenntnisse dafür benötigen, daß der gesamte B
[1733 Zeichen]
€ 5,75