Der erste Schritt
Lange diskutiert, kräftig entschärft, jetzt beschlossen: Ab Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz. Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und ab 2024 Firmen mit über 1000 Beschäftigten müssen dann bei direkten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Besonders betroffen: Die Textilbranche. Sie ist vorbereitet und hofft auf eine europäische Lösung.
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