Mehrweg für Verzehrfertiges hat wenige Fans
„To-go“-Käufer bevorzugen Einweg – NGOs weisen auf Informations- und Vollzugsmängel hin
Die Vorgabe, dass Verkäufer von Mitnahme-Speisen und Getränken auch Mehrwegverpackungen vorhalten müssen, hat den vom Gesetzgeber intendierten Zweck, nur einmal befüllbare Servicehüllen zurückzudrängen, bislang nicht im angestrebten Ausmaß erfüllt.
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