Baunutzungsverordnung nicht ändern
Die Arbeitsgruppe im Bauministerium streitet weiter über Empfehlungen an die Kommunen zur flexiblen Anwendung von § 11 Abs. 3
Bonn, 22. März. Die Kontroverse um die Änderung der gegenwärtigen baurechtlichen Genehmigungspraxis von Betriebsflächen durch die Kommunen, wie sie von Teilen des Lebensmitteleinzelhandels- allen voran Rewe und Edeka-betrieben wird, zieht sich hin. Ein fü
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