Zivilgerichtsbarkeit nicht zuständig
Verstöße gegen im Bebauungsrecht festgesetzte Sortimente eines Baumarktes müssen die Kommunen prüfen und abstellen
Köln, 9. Dezember. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil den Satzungsverstoß des Toom-Baumarktes in Fürstenfeldbruck gegen den speziellen Bebauungsplan nicht als Wettbewerbsverstoß gewertet und eine dagegen gerichtete Unterlassungsklage des Münchener S
[3890 Zeichen]
€ 5,75