"Grüne Woche" bleibt eine Messe
Bei Besucher-Einkäufen gilt das spezielle Widerrufsrecht nicht
Karlsruhe, 18. Juli. Die "Grüne Woche" in Berlin bleibt trotz ihrer zahlreichen Unterhaltungsangebote eine Messe, auf der keine besonderen Verbraucherschutzrechte gelten. Dies entschied nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" jetzt der Bundesgerichtshof
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