Fehlalarm
Bei dem Fehlalarm einer privaten Einbruchwarnanlage, der automatisch an die Polizei weitergeleitet wird, oder bei Fehlalarm durch Sirenen und Warnlichter, muß der Betreiber dieser Alarmeinrichtung den Einsatz der Polizei bezahlen. Da der Betre
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Grafik/Tabelle
€ 5,75