Videobeweis erlaubt Rauswurf
Erfurt. Der Arbeitgeber darf Aufnahmen einer rechtmäßigen, offenen Videoüberwachung nutzen, um dem Verdacht von Straftaten nachzugehen. Er muss das Material nicht sofort auswerten, sondern darf bis zu einem berechtigten Anlass warten, so das Bundesar
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