STEUERBETRUG
Marktplätze in der Verantwortung
Um gegen Umsatzsteuerbetrug durch Drittanbieter vorzugehen, nimmt der Gesetzgeber die Betreiber von Onlineplattformen in die Pflicht.
Bei großen Versandhäusern und Onlinemarktplätzen werden viele bestellte Waren auf kleine Päckchen verteilt nach
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