Abfindung zum Teil steuerfrei
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei der Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen auch steuerliche Überlegungen einfließen lassen. So ist es zulässig, einen Abfindungsbetrag dahingehend aufzuteilen, dass zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältn
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€ 5,75